Betriebliche Altersversorgung (bAV) 

Grundsätzliches 

Nicht jeder hat die Möglichkeit, privat für das Alter vorzusorgen. Deswegen wurde von Seiten des Staates ein Anspruch der Arbeitnehmer auf betriebliche Altersversorgung eingeführt.

Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf die so genannte Entgeltumwandlung und die Einzahlung in eine betriebliche Altersversorgung. Dieser Anspruch besteht für alle Mitarbeiter, unabhängig von der Form des Arbeitsvertrages. Somit können Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass Teile ihres Gehalts oder der Einmalzahlungen in Pensionsfonds, betriebliche Pensionskassen oder in Direktversicherungen gezahlt werden. 

Die Formen der betrieblichen Altersvorsorge werden dadurch gefördert, dass sie teileweise steuer- und abgabenfrei sind. Für den Arbeitgeber sind diese Ausgaben in vollem Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Wenn die Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung als Betriebsrente wählen, ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss verpflichtet, sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. 

Der Zuschuss beläuft sich auf 15 Prozent des Beitrags des Arbeitnehmers und ist bei Gewährung einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds zu zahlen. 

Darüber hinaus sollen Geringverdiener mit Zuschüssen veranlasst werden, sich für dieses Rentenmodell zu entscheiden. Vor allem für Geringverdiener interessant ist eine besondere Steuerförderung. Dabei wird als Geringverdiener definiert, wer höchstens 2.575 Euro monatlich brutto verdient. 

Sofern sie von ihrem Arbeitgeber mindestens 240 Euro pro Jahr zur Betriebsrente erhalten, werden davon 30% vom Staat getragen. Damit zahlen die Unternehmen entsprechend weniger Lohnsteuer. Dieser zusätzliche Beitrag des Arbeitgebers ist für den Mitarbeiter steuerfrei.

Formen der BAV

Für die betriebliche Altersversorgung kann jedes Produkt gewählt werden. 

Fünf Formen sind in Deutschland möglich: 

  • die Direktversicherung, 
  • die Pensionskasse, 
  • der Pensionsfonds, 
  • die Unterstützungskasse sowie 
  • die Direktzusage. 

Die Versorgung über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds wird als versicherungsförmiger Weg bezeichnet. Der Arbeitgeber gibt die Zusage auf Altersversorgung und beauftragt einen dieser Versorgungsträger mit der Durchführung. Grundsätzlich müssen diese Verträge bestimmte Kriterien erfüllen, um als betriebliche Altersversorgung genutzt werden zu können. 

Die jeweiligen Wege der Altersversorgung sehen folgendermaßen aus:

Direktversicherung

Die Direktversicherung wird entweder in Form einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung oder einer fondsgebundenen Lebensversicherung angeboten. Hierbei wird der Arbeitgeber zum Versicherungsnehmer und die Beiträge für die Versicherung werden durch die Umwandlung des Gehalts des Arbeitnehmers bezahlt. 

Beitragszahlungen in eine Direktversicherung sind bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung West steuerfrei (diese beträgt im Jahr 2021 568 Euro monatlich, somit ergibt sich ein steuerfreier Höchstbetrag pro Jahr von 6.816 Euro).

Am Ende der Laufzeit kann dem Arbeitnehmer entweder eine lebenslange Rente oder das angesparte Kapital als Einmalzahlung von der Versicherung gewährt werden.  

Pensionskasse

Arbeitgeber können für Ihre Unternehmen eine eigene Pensionskassenversorgung abschließen oder sie treten einem branchenspezifischen Gruppenvertrag bei. Die Pensionskasse ist rechtlich gesehen eine selbstständige Altersversorgungseinrichtung. Dementsprechend werden die Versorgungsleistungen nicht vom Arbeitgeber direkt gewährt, Die Zahlungsfähigkeit wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gesichert.

Pensionsfonds

Pensionsfonds legen das Geld, das eingezahlt wird, in Aktien an, so dass sich dadurch eine höhere Rendite als bei den bisher genannten Altersvorsorgeprodukten ergeben kann. Dadurch ergibt sich auch ein deutlich höheres Risiko für die Höhe der später auszuzahlenden Rente.

Von daher gibt es strenge Regularien, um die spätere Rente zu sichern: 

  1. Sollte die Mindestleistung des Fonds ausbleiben, haftet der Arbeitgeber. 
  2. Sollte der Arbeitgeber insolvent sein, springt der Pensions-Sicherungsverein ein. 
  3. Auch die Pensionsfonds werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert 
  4. Ebenso wie die Pensionskasse handelt es sich hierbei rechtlich betrachtet eine selbständige Versorgungseinrichtung.

Zu Beginn des Renteneintritt kann man sich bis zu 20% des vorhandenen Kapitals auszahlen lassen.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine Variante der betrieblichen Altersversorgung, die vor allem für besserverdienende Angestellte und Führungskräfte interessant ist, weil unbegrenzt Anteile des Gehalts lohnsteuerfrei eingezahlt werden können. Darüber hinaus können Unterstützungskassen ihre Kapitalanlagen frei wählen. 

Unterstützungskassen werden von einem oder mehreren Unternehmen finanziert. Damit stellen sie eine mittelbare und überbetriebliche Versorgungseinrichtung dar, welche im Auftrag des Arbeitgebers handelt. 

Jedoch unterliegen die Unterstützungskassen nicht der Versicherungsaufsicht. Von daher schließen viele Betriebe daher eine Rückdeckungsversicherung ab, um eventuelle nicht gedeckte Ansprüche aus Betriebsrenten abzudecken. Unverfallbare Leistungsansprüche werden über den Pensionssicherungsverein abgesichert.

Direktzusage

Mit der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer Rentenzahlungen je nach Vereinbarung beim Eintritt ins Rentenalter, bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall direkt auszuzahlen. Es handelt sich um die eigene Betriebsrente des Unternehmens. Interessant ist diese Art der betrieblichen Altersversorgung vor allem für leitende Mitarbeiter und diese lassen sich dadurch langfristig an das Unternehmen binden. Die Einzahlung ist unbegrenzt steuerfrei.  

Dafür werden in der Bilanz des Arbeitgebers Pensionsrückstellungen gebildet und in aller Regel wird zur Risikoabsicherung eine deckungsgleiche Versicherung abgeschlossen. 

Das Insolvenzrisiko wird auch hierbei über den Pensionssicherungsverein abgesichert.

Wenn Sie mehr darüber wissen möchten oder Fragen zu Ihrem konkreten Fall haben,

wenden Sie sich bitte an uns.

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