Höhe Geschäftsführergehalt: wie sollte es idealerweise aussehen?

Diese Woche kam ein Mandant zu mir zur Beratung, weil er sein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln möchte und wissen wollte, wie hoch sein Geschäftführergehalt optimalerweise sein sollte.

Das ist keine einfache Frage, denn auf der einen Seite möchte man das Maximum haben, auf der anderen Seite möglichst wenig Steuern bezahlen.

Darüber hinaus muss noch beachtet werden, dass Geschäftsführergehälter nicht überhöht sein dürfen und die Arbeitsverträge fremdüblich gestaltet sein müssen (s. hierzu mein Artikel zu den Arbeitsverträge).

Grundsätzlich verhält es sich bei einer GmbH folgendermaßen:

Beispiel 1: Geschäftsführergehalt mit voller Ausschüttung

Sofern ein Gewinn von 100 Euro erwirtschaftet wird, müssen darauf durchschnittlich 30 Euro an Steuern von der GmbH bezahlt werden. Die restlichen 70 Euro würde er dann ausschüten und dann fällt nochmal 25 Prozent Kapitalertragsteuer an. 

Das wären dann ca. 20 Euro an Steuern (sofern er alleinstehend ist). Somit verbleiben am Ende 50 Euro netto auf privater Ebene von einem Gewinn von 100 Euro in der Kapitalgesellschaft. Insgesamt hätte er 50 Euro an Steuern gezahlt.

Beispiel 2: Geringes Geschäftsführergehalt 

Angenommen, die GmbH erwirtschaftet 100 und der Geschäftsführer erhält ein Gehalt von 50, so würde er ca. 11 Euro Einkommensteuer bezahlen, was einem Steuersatz von ca. 22,7 % (Stand 2023) entspricht. Bei der GmbH kann das Gehalt abgezogen werden, das bedeutet, dass sie anstelle eines Gewinns von 100, nur einen Gewinn von 50 Euro versteuern muss. Das bedeutet, dass sie 15 Euro Steuern bezahlen muss und die übrigen 35 Euro für eine Gewinnausschüttung oder Investitionen zur Verfügung stehen.

Auf privater Ebene verbleiben in diesem Beispiel nur 39 Euro, jedoch hat er insgesamt nur 26 Euro anstelle von 50 Euro im vorherigen Beispiel bezahlt.

Nun sind 39 Euro unter Umständen zu wenig, um den privaten Konsum oder private Investitionen zu decken.

Deswegen hier noch ein weiteres Beispiel:

Beispiel 3: Hohes Geschäftsführergehalt mit Gewinn auf Null

Sofern sich der Gesellschafter-Geschäftsführer ein Gehalt von 100 Euro ausbezahlt, muss er 33 Euro, also 33% private Steuern bezahlen, und erhält somit ein Netto von Euro 67. Insgesamt hat er nur 33 Euro gezahlt. Damit hat die GmbH in diesem Beispiel allerdings kein Kapital mehr übrig für betriebliche Investitionen.

Von daher ist vielleicht im Einzelfall eine Gestaltung des Gehalts wie in Beispiel 2 günstiger, da dann die Gewinne für Investitionen und somit auch ein mögliches Wachstum der GmbH genutzt werden können und falls ausgeschüttet werden soll, kann dies dann auch auf das Rentenalter verschoben werden, um dann einen geringen persönlichen Steuersatz auszunutzen.

In der Tendenz ist es günstiger sich ein Gehalt auszuzahlen, als eine Ausschüttung vorzunehmen. Jedoch muss man sich bewusst sein, dass ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.000 Euro ein sogenannter Grenzsteuersatz von 42 % gilt. Das bedeutet, dass jeder weitere Euro mit 42% besteuert wird. Der durchschnittliche Steuersatz ist jedoch weitaus geringer.

Wenn sie Fragen zu Ihrem konkreten Fall haben und eine vollumfängliche Betreuung mit Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung, Bilanzen und Steuererklärung wünschen sowie Beratung zur steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Gestaltung wünschen, bitte schreiben Sie uns: deiters@fasp.de oder rufen Sie uns an: 089 652 001.

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