Besteuerung ausländischer Gesellschaften in Deutschland

Sofern ausländische Gesellschaften in Deutschland Aktivitäten entfalten und Einnahmen erzielen, stellt sich die Frage, ob diese nach deutschem Recht als Personen- oder als Kapitalgesellschaften einzuordnen sind und dementsprechend gemäß den Regelungen des Einkommens- oder Körperschaftssteuerrecht besteuert werden.

Erste Anhaltspunkte liefert die Auflistung verschiedener ausländischer Gesellschaften im Vergleich zu den deutschen Rechtsformen im Rahmen des sogenannten Betriebsstätten-Erlass der Finanzverwaltung.

Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung ein BMF-Schreibens zur steuerlichen Einordnung einer nach dem Recht der USA gegründeten Limited Liability Company (LLC) im Jahr 2004 veröffentlicht. Die Abgrenzung zwischen Personen – und Kapitalgesellschaften erfolgt in zwei Stufen. Auf der ersten Stufe erfolgt eine Prüfung der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung, womit die Übereinstimmung zwischen der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung der ausländischen Gesellschaft erfolgt. Im zweiten Schritt werden die Merkmale einer Personengesellschaft denen einer Kapitalgesellschaft anhand von einzelnen Kriterien gegenübergestellt. Hierbei sind insbesondere 8 Kriterien der Abgrenzung zu berücksichtigen:

  • Geschäftsführung und Vertretung
  • Haftung
  • Übertragbarkeit der Anteile
  • Gewinnzuteilung
  • Kapitalaufbringung
  • Lebensdauer der Gesellschaft
  • Gewinnverteilung
  • Gründungsvoraussetzungen

Aufgrund der Einordnung als Personen- oder Kapitalgesellschaft wird dementsprechend entweder das Transparenz- oder das Trennungsprinzip angewendet.

Das bedeutet, dass bei Anwendung des Trennungsprinzips grundsätzlich nur die Gesellschaft in Deutschland der Besteuerung unterliegt, wohingegen bei Anwendung des Tranzparenzprinzips die Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter erfolgt und diese unter Umständen ihre Einkünfte in Deutschland besteuern müssen.

Sofern die Staaten die Gesellschaften jeweils unterschiedlich einordnen, kann es zu einer unterschiedlichen steuerlichen Beurteilung der Steuerpflicht im jeweiligen Land kommen, was zu einer Doppel- oder Keinmalbesteuerung führen kann.

Wenn Sie mehr darüber wissen möchten oder Fragen zu Ihrem konkreten Fall haben,

wenden Sie sich bitte an uns.

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