Behandlung der Befreiung von Gewerbesteuer bei vermögensverwaltenden Gesellschaften
In Bezug auf gewerbesteuerlichen Befreiungen bei vermögensverwaltenden Gesellschaften gibt es zwei möglich Arten: 1. Im Zuge der „einfachen“ Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG soll auf Ebene des die Kürzung in Anspruch nehmenden Unternehmens eine Doppelbelastung mit Realsteuern – Gewerbesteuer und Grundsteuer− vermieden werden. Zudem soll die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit auf eigenem und fremdem Grund …