Mitarbeiterbeteiligung

Mitarbeiterbeteiligung bei Startups

Insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Startup-Unternehmen gibt es eine neue Regelung (§ 19a EStG), nach der die Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht besteuert werden. Dies gilt auch, wenn die Vermögensbeteiligungen mittelbar über Personengesellschaften gehalten werden. Die Regelung gilt für Unternehmen, die vor max. zwölf Jahre gegründet wurden …

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