Bauabzugsteuer

Bauabzugsteuer

Der Leistungsempfänger einer Bauleistung (alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen) muss unter bestimmten Umständen einen Abzug i. H. v. 15 % von der Gegenleistung einbehalten. Ausgenommen sind planerische Leistungen, z. B. der Architekten, Statiker, Bau- und Vermessungsingenieure, sowie reine Leistungen zur Bauüberwachung, zur Prüfung von Bauabrechnungen und zur Durchführung von …

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