Eröffnungsbilanz erstellen lassen

Gut gegründet ist halb gewonnen

Ihr Start entscheidet über alles, was folgt. Wir stellen Ihre Eröffnungsbilanz sauber auf und reichen sie beim Finanzamt ein.
Sie kümmern sich ums Gründen.

Rechtssicher bilanziert.
Von Anfang an

In der Gründungsphase läuft vieles parallel, und ausgerechnet dann steht die Eröffnungsbilanz an. Was hier ungenau angesetzt wird, zieht sich über die Bilanzidentität durch alle Folgejahre. Wir übernehmen die Erstellung, damit Sie auf einer belastbaren Basis starten, ohne sich in Ansatz, Bewertung und Fristen einarbeiten zu müssen.

Gründungsdokumente und Eröffnungsbilanz einer GmbH auf dem Schreibtisch

Was ist eine Eröffnungsbilanz?

Die Eröffnungsbilanz ist die erste Bilanz Ihres Unternehmens — die Momentaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Stichtag. Sie stellt auf zwei Seiten gegenüber, was Ihr Unternehmen besitzt und wie es finanziert ist.

Aktiva

Auf der Aktivseite steht das Vermögen:

das Anlagevermögen (zum Beispiel Betriebsausstattung oder Maschinen) und das Umlaufvermögen (etwa Warenbestände oder das Guthaben auf dem Geschäftskonto).

Passiva

Auf der Passivseite steht die Finanzierung:

das Eigenkapital — bei der GmbH das eingezahlte Stammkapital in Euro — sowie Fremdkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Beide Seiten ergeben in der Summe denselben Betrag.

Gut zu wissen

Nach § 242 HGB stellt jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz auf. Gebucht wird über das Eröffnungsbilanzkonto, ein eigenes Konto für den Start — die Grundlage der doppelten Buchführung für das erste Geschäftsjahr.

Inventur, Ansatz und Bewertung

Grundlage der Eröffnungsbilanz ist eine Inventur: In einem Inventar werden alle Vermögensgegenstände und Schulden zum Stichtag körperlich erfasst und bewertet. Angesetzt werden die Positionen grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Bei der GmbH kann das Stammkapital als Bareinlage auf das Geschäftskonto eingezahlt oder als Sacheinlage (etwa Maschinen oder Fahrzeuge) eingebracht werden; Sacheinlagen sind zu bewerten und im Gesellschaftsvertrag festzuhalten. Wir sorgen für einen sauberen Ansatz von Anfang an.

Bewertung von Vermögen und Schulden im Inventar für die Eröffnungsbilanz

Wer ist verpflichtet und wann?

Ob Sie eine Eröffnungsbilanz brauchen, hängt von Rechtsform und Größe ab.

Verpflichtet sind bilanzierungspflichtige Unternehmen:

  • Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG (haftungsbeschränkt) sowie die AG.
  • Personenhandelsgesellschaften wie die OHG.
  • Einzelunternehmen und kleinere Unternehmen ab bestimmten Größen- und Umsatzgrenzen.
  • Nicht verpflichtet: wer die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nutzen darf — viele Freiberufler und Kleinunternehmer.

Erforderlich wird die Eröffnungsbilanz vor allem in drei Fällen:

  • bei der Gründung eines Unternehmens,
  • beim Wechsel oder der Umwandlung der Rechtsform,
  • zum Start eines neuen Geschäftsjahres.

Maßgeblich ist der jeweilige Gründungs- bzw. Stichtag; die Aufstellung ist an Fristen gebunden. Wir prüfen, was für Sie gilt, und behalten den Termin im Blick.

Was unser Service umfasst

Aufnahme und Bewertung Ihres Inventars zum Stichtag

Erstellung der Eröffnungsbilanz mit Aktiva und Passiva

Bewertung von Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital und Verbindlichkeiten, inklusive Sacheinlagen

Einrichtung des Eröffnungsbilanzkontos für Ihre Buchhaltung

Elektronische Übermittlung und Einreichung beim Finanzamt

Begleitung bei Neugründung, Rechtsformwechsel oder neuem Geschäftsjahr — bis zur laufenden Buchführung und zum späteren Jahresabschluss

So arbeiten wir in FASP

1

Kennenlernen

Wir klären Rechtsform, Gründungsdatum und Ausgangslage

2

Inventur

Wir erfassen und bewerten Vermögen und Schulden zum Stichtag

3

Bilanz aufstellen

Wir übernehmen die Erstellung der Eröffnungsbilanz nach HGB

4

Einreichen

Wir übermitteln die Bilanz und richten Ihre Buchhaltung ein.

Was passiert ohne Eröffnungsbilanz?

Für bilanzierungspflichtige Unternehmer ist die Eröffnungsbilanz gesetzlich vorgeschrieben und an Fristen gebunden. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, drohen Beanstandungen und Schätzungen; im Extremfall kann eine nicht ordnungsgemäße Buchführung sogar strafrechtlich relevant werden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Zahlen von Anfang an stimmen.

Unsere Leistungen

Steuerberatung für kleine und mittelständische Unternehmen

Lohnbuchhaltung

Effiziente Lohnbuchführung. Präzise Gehaltsabrechnungen und Verwaltung Ihrer Mitarbeiterdaten effektiv und zuverlässig.

Steuererklärungen

Schnelle und akkurate Steuererklärungsdienste. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, um Ihre Steuern pünktlich und korrekt zu erledigen.

Buchhaltung

Wir sorgen für die Einhaltung aller relevanten Gesetze und bieten Beratung, um Ihre Bilanzierung effektiver zu gestalten.

Steuerliche Gestaltungsberatung

Optimieren Sie aktiv Ihre Steuerstruktur. Profitieren Sie von umfassender strategischer Planung und Beratung für maximale Steuereffizienz.

Bilanzen und Jahresabschlüsse

Professionelle Bilanzerstellung für Ihr Unternehmen. Klare und genaue Finanzberichte, die Ihre Geschäftsleistung widerspiegeln.

Häufig gestellte Fragen