Für bilanzierende Betriebe
Technisch sauber ans Finanzamt
Bilanzierende Betriebe müssen ihre Bilanz elektronisch an das Finanzamt übermitteln, als sogenannte E-Bilanz. Das richtige Format und die technischen Anforderungen kosten Zeit. Wir übernehmen die E-Bilanz für Sie: technisch sauber, fristgerecht und ohne ELSTER-Stress.
Was ist die E-Bilanz?
Handelsbilanz nach HGB
Steuerbilanz | Überleitung
Gut zu wissen
Worauf es technisch ankommt
Taxonomie und Mussfelder
Die Bilanzdaten werden einer amtlichen Taxonomie zugeordnet, einem Kontenschema, das die Finanzverwaltung jährlich aktualisiert. Darin gibt es sogenannte Mussfelder: Positionen, die zwingend ausgefüllt sein müssen. Fehlen Angaben oder passt die Kontenzuordnung nicht, wird die Übermittlung abgewiesen.
Wir ordnen Ihre Konten korrekt zu, sodass die E-Bilanz beim ersten Versuch durchgeht. Damit die Zuordnung leichtfällt, richten wir Ihre Buchhaltung von Anfang an passend zur Taxonomie ein.
Wer muss die E-Bilanz übermitteln und wann?
Ob Sie eine E-Bilanz abgeben müssen, hängt von Ihrer Buchführungspflicht ab.
Verpflichtet sind alle bilanzierenden Betriebe, die laut Abgabenordnung buchführungspflichtig sind:
- Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die UG sowie die AG.
- Personengesellschaften, Gewerbetreibende und größere Einzelunternehmer.
- Auch wer als GmbH freiwillig bilanziert, gibt seine Bilanz ab.
Nicht betroffen: Freiberufler und Kleinunternehmer, die die Einnahmenüberschussrechnung nutzen.
Wann: Fällig wird die Abgabe einmal jährlich zusammen mit dem Jahresabschluss nach Ende des Wirtschaftsjahres.
Was unser Service umfasst
Erstellung und Aufbereitung Ihrer Bilanzdaten nach aktueller Taxonomie
Korrekte Zuordnung der Konten inklusive der Mussfelder
Überleitungsrechnung von der Handels- zur Steuerbilanz, wo nötig
Elektronische Übermittlung an das Finanzamt über die offizielle Schnittstelle
Verknüpfung mit laufender Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegung
So arbeiten wir in FASP
1
Kennenlernen
Wir klären Rechtsform, Buchführung und Ausgangslage
2
Daten aufbereiten
Wir bringen Ihre Bilanz in die geforderte Form
3
Prüfen
Wir gleichen die Werte mit der aktuellen Taxonomie und den Mussfeldern ab
4
Übermittelnn
Wir senden die E-Bilanz fristgerecht ab
Was passiert ohne fristgerechte E-Bilanz?
Für Unternehmer wie eine GmbH ist die elektronische Abgabe gesetzlich vorgeschrieben. Bleibt sie aus oder ist sie fehlerhaft, kann die Behörde Verspätungszuschläge festsetzen oder den Gewinn schätzen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Bilanzdaten korrekt aufbereitet sind und pünktlich beim Finanzamt ankommen.
Unsere Leistungen
Steuerberatung für kleine und mittelständische Unternehmen
Lohnbuchhaltung
Effiziente Lohnbuchführung. Präzise Gehaltsabrechnungen und Verwaltung Ihrer Mitarbeiterdaten effektiv und zuverlässig.
Steuererklärungen
Schnelle und akkurate Steuererklärungsdienste. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, um Ihre Steuern pünktlich und korrekt zu erledigen.
Buchhaltung
Wir sorgen für die Einhaltung aller relevanten Gesetze und bieten Beratung, um Ihre Bilanzierung effektiver zu gestalten.
Steuerliche Gestaltungsberatung
Optimieren Sie aktiv Ihre Steuerstruktur. Profitieren Sie von umfassender strategischer Planung und Beratung für maximale Steuereffizienz.
Bilanzen und Jahresabschlüsse
Professionelle Bilanzerstellung für Ihr Unternehmen. Klare und genaue Finanzberichte, die Ihre Geschäftsleistung widerspiegeln.
Häufig gestellte Fragen
Ihre E-Bilanz? Übernehmen wir
Lassen Sie Ihre E-Bilanz von uns erstellen und ans Finanzamt übermitteln, ganz ohne technischen Aufwand für Sie. Der Preis hängt vom Einzelfall ab.
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