Vermögensverwaltende GmbH: Befreiung von der Gewerbesteuer

Eine Vermögensverwaltende GmbH kann Steuervorteile bei der Gewerbesteuer bieten. In diesem Artikel wird die Definition der VVG erläutert, ihre steuerlichen Vorteile beleuchtet und Tipps zur Gründung und Betrieb gegeben. Zusätzlich werden Aspekte der Besteuerung, insbesondere im Zusammenhang mit AktienBeteiligungen und Kapitalvermögen, betrachtet.

Was ist eine vermögensverwaltende GmbH?

Die vermögensverwaltende GmbH ist eine spezielle Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland, die darauf ausgerichtet ist, Vermögenswerte wie Kapital und Immobilien effektiv zu verwalten und steuerliche Vorteile, unter anderem im Bereich des internationalen Steuerrechts, zu nutzen. Sie unterliegt bestimmten Vorschriften des KStG und des UmwStG.

Definition und Merkmale einer vermögensverwaltenden GmbH

Die vermögensverwaltende GmbH ist eine Gesellschaft, deren Hauptzweck darin besteht, Vermögenswerte zu verwalten und daraus Einkünfte zu erzielen. Diese Einkünfte können aus der Veräußerung von Wertpapieren oder Immobilien stammen. Im Gegensatz zu einer gewerblichen GmbH, hat die vermögensverwaltende GmbH keine gewerblichen Einkünfte und ist somit in der Lage, bestimmte steuerliche Erleichterungen zu beanspruchen.

Voraussetzungen für die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH

Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH erfordert bestimmte rechtliche und steuerliche Voraussetzungen. Dazu gehören die Eintragung ins Handelsregister, die Mindestkapitalanforderungen und die Festlegung des Unternehmensgegenstandes, der explizit auf die Verwaltung von Vermögenswerten ausgerichtet sein muss.

Unterschiede zur gewerblichen GmbH

Der Hauptunterschied zwischen einer vermögensverwaltenden GmbH und einer gewerblichen GmbH liegt in der Art der Einkünfte. 

Die Einkünfte einer vermögensverwaltenden GmbH resultieren aus der Vermögensverwaltung, einschließlich Einkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen, was steuerliche Vorteile wie die erweiterte Kürzung mit sich bringt. Dies beeinflusst direkt die Besteuerung der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter.

Steuerliche Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH

Die vermögensverwaltende GmbH bietet steuerliche Vorteile, wie die Steuerfreiheit bei der Gewerbesteuer und potentiell höhere Gewinnausschüttungen für die Gesellschafter. Diese Vorteile sind besonders relevant, wenn die GmbH Beteiligungen an Kapitalgesellschaften hält oder in Aktien investiert.

Steuerfreiheit bei der Gewerbesteuer

Einer der bedeutendsten Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH ist die Steuerfreiheit bei der Gewerbesteuer. Im Gegensatz zu gewerblichen GmbHs, die in der Regel gewerbesteuerpflichtig sind, sind vermögensverwaltende GmbHs von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit. Dies führt zu erheblichen Steuerersparnissen für die Gesellschaft.

Steuerliche Vorteile für Gesellschafter

Auch für die Gesellschafter einer vermögensverwaltenden GmbH ergeben sich steuerliche Vorteile. Durch den Betrieb des Vermögens über die GmbH können die Gesellschafter von einer niedrigeren Körperschaftsteuer und damit potentiell höheren Gewinnausschüttungen profitieren.

Vermögensverwaltende GmbH gründen und betreiben

Zur Gründung und zum Betrieb sind spezifische Anforderungen zu erfüllen, die unter anderem die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag betreffen. Die GmbH muss im Handelsregister eingetragen werden und die laufende Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beachten.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Haftungsbeschränkung

Die Gründung einer GmbH erfordert die Erfüllung bestimmter rechtlicher Rahmenbedingungen. Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen bietet die GmbH eine Haftungsbeschränkung, bei der das persönliche Vermögen der Gesellschafter geschützt ist. Dies bedeutet, dass das Risiko auf das eingebrachte Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Die GmbH wird als eigenständige juristische Person behandelt, mit eigenen Rechten und Pflichten.

Voraussetzungen und Formalitäten für die Gründung einer GmbH

Um eine GmbH zu gründen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, der von einem Notar beurkundet werden muss. Des Weiteren ist ein Mindeststammkapital erforderlich, das in der Regel 25.000 Euro beträgt. Die Gesellschafter müssen ihre Geschäftsanteile einzahlen und es ist erforderlich, einen Geschäftsführer zu benennen, der die GmbH vertritt.

Eintrag ins Handelsregister 

Der erste Schritt zur Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH besteht im Eintrag ins Handelsregister. Hierfür müssen bestimmte Unterlagen und Angaben beim zuständigen Registergericht eingereicht werden. Dazu gehören der Gesellschaftsvertrag, der Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals sowie Angaben zu den Gesellschaftern und Geschäftsführern. 

Besonderheiten in der Geschäftsführung und Vertretung

Die Geschäftsführung einer vermögensverwaltenden GmbH unterliegt bestimmten Besonderheiten. Die Geschäftsführer müssen die Vermögensverwaltungsaufgaben gewissenhaft wahrnehmen und die Interessen der Gesellschafter vertreten. Dabei müssen sie die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen beachten. Zudem sollte die Aufgabenverteilung innerhalb der Geschäftsführung klar definiert sein, um einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verträge

Die Festlegung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Erstellung und Gestaltung von Verträgen sind weitere wichtige Schritte bei der Gründung und dem Betrieb einer vermögensverwaltenden GmbH. Die AGB sollten alle relevanten Informationen zu den Leistungen und Verpflichtungen der GmbH enthalten und klare Regelungen für den Umgang mit Kunden oder anderen Geschäftspartnern festlegen. Zudem sollten Verträge mit Mietern, Pächtern oder anderen Vertragsparteien sorgfältig gestaltet und rechtssicher abgeschlossen werden, um möglichen rechtlichen Problemen vorzubeugen.

Vermögensverwaltung in der Praxis

Vermietung und Verpachtung von Immobilien

Zur Vermögensverwaltung gehört die Vermietung und Verpachtung von Immobilien und die Verwaltung von eigenemKapitalvermögens 

Eine vermögensverwaltende GmbH kann Immobilien vermieten oder verpachten, um Erträge aus Mieteinnahmen zu erzielen. Dabei ist eine sorgfältige Auswahl von Mietern und eine professionelle Vertragsverwaltung von großer Bedeutung. Durch eine Vermietung oder Verpachtung können regelmäßige Einnahmen generiert werden, die zur Steigerung des Vermögenswerts beitragen.

In Bezug auf gewerbesteuerlichen Befreiungen bei vermögensverwaltenden Gesellschaften gibt es zwei möglich Arten:

1.    Im Zuge der „einfachen“ Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG soll auf Ebene des die Kürzung in Anspruch nehmenden Unternehmens eine Doppelbelastung mit Realsteuern – Gewerbesteuer und Grundsteuer− vermieden werden. Zudem soll die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit auf eigenem und fremdem Grund und Boden annähernd gleichgestellt werden. Hierbei wird für Zwecke der Gewerbesteuer 1,2 Prozent des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes vom Gewerbeertrag abgezogen

2.    Die erweiterte Grundstückskürzung i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG soll im Wesentlichen dazu dienen, die rechtsformabhängige Belastung mit Gewerbesteuer zu vermeiden und den reinen Vermietungstätigkeiten nicht gewerblicher Rechtsträger gleichzustellen. Faktisch werden dementsprechend die reinen Vermietungseinkünfte von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen. 

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Voraussetzungen

Grundsätzlich steht die „einfache“ Grundstückskürzung allen grundbesitzenden Rechtsträgern offen. Dahingegen ist die erweiterte Grundstückskürzung an deutlich strengere Voraussetzungen gebunden. 

Die vermögensverwaltende GmbH im Alltag

Die vermögensverwaltende GmbH ist eine beliebte Unternehmensstruktur für die Verwaltung von Vermögenswerten. Im Alltag einer vermögensverwaltenden GmbH gibt es verschiedene Aspekte zu beachten, um eine erfolgreiche und rechtlich einwandfreie Geschäftsführung zu gewährleisten.

Notwendige Buchführung und Jahresabschluss

Eine ordnungsgemäße Buchführung und die Erstellung eines Jahresabschlusses sind essentiell für die vermögensverwaltende GmbH. Hierbei sollten die geltenden rechtlichen Bestimmungen und Standards beachtet werden, um eine fehlerfreie Dokumentation der Geschäftsvorgänge zu gewährleisten. Die Buchführung umfasst unter anderem die Erfassung von Einnahmen und Ausgaben, die Führung von Kassen- und Bankkonten sowie die Aufzeichnung von Vermögensveränderungen.

Rechtliche Aspekte bei Vermietung und Verpachtung

Bei Vermietung und Verpachtung von Immobilien als Teil der Geschäftstätigkeit der vermögensverwaltenden GmbH ist es wichtig, die rechtlichen Aspekte zu beachten. Dazu gehören beispielsweise die Gestaltung von Mietverträgen, die Einhaltung von Mieterrechten und -pflichten sowie die Erfüllung von steuerlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit.

Fallstricke und Risiken bei der Geschäftsführung einer vermögensverwaltenden GmbH

Wie bei jedem Unternehmen gibt es auch bei der Geschäftsführung einer vermögensverwaltenden GmbH potenzielle Fallstricke und Risiken, die es zu beachten gilt. Dazu zählen beispielsweise die Vermeidung von Interessenkonflikten, die Beachtung steuerlicher Vorgaben, die korrekte Erfüllung der Buchführungspflichten sowie die Vermeidung von Haftungsrisiken. Eine sorgfältige Planung, Dokumentation und Compliance sind daher unerlässlich.

Kriterien zur Entscheidung für oder gegen eine vermögensverwaltende GmbH

Die Entscheidung zur Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH sollte sorgfältig getroffen werden und verschiedene Kriterien berücksichtigen. Dazu gehören die aktuelle und zukünftige Einkommensteuerbelastung des Eigentümers, die Zusammensetzung des Vermögens, die steuerliche Last bei der Übertragung von Vermögen auf die Gesellschaft, die Häufigkeit der Vermögensumstrukturierung, der Bedarf an hohen Dividenden oder die Möglichkeit der Reinvestition von Einkommen, der Immobilienverkauf und die Nachfolgeplanung.

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