Bilanz im Bundesanzeiger veröffentlichen lassen

Ihre Offenlegung, fristgerecht erledigt

Ist Ihre Gesellschaft offenlegungspflichtig, muss der Jahresabschluss fristgerecht in den Bundesanzeiger. Wir übernehmen die Offenlegung über das Unternehmensregister.

Sie behalten den Kopf frei.

Offenlengung ohne Ordnungsgeld

Viele Gesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger offenzulegen. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Ordnungsgeld. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie.

Korrekt, fristgerecht und ohne Aufwand.

Was bedeutet die Offenlegung im Bundesanzeiger?

Die Offenlegung macht die Zahlen einer Gesellschaft einsehbar für Geschäftspartner, Banken und die Öffentlichkeit. Wie viel Sie veröffentlichen müssen, hängt von Ihrer Größenklasse ab.

Veröffentlichung

Bei der vollständigen Veröffentlichung sind die Unterlagen (je nach Größe Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Lagebericht) im Bundesanzeiger öffentlich einsehbar.

Hinterlegung

Kleinstunternehmen dürfen ihre Unterlagen stattdessen hinterlegen. Dann sind sie nur auf Anfrage einsehbar, nicht öffentlich.

Gut zu wissen

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen offenlegungspflichtige Unternehmen ihre Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte einreichen. Seit 2022 erfolgt die Einreichung nicht mehr direkt beim Bundesanzeiger, sondern elektronisch über das Unternehmensregister.

Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?

Bis 2022 wurden die Unterlagen direkt beim Bundesanzeiger eingereicht; seither läuft die Einreichung elektronisch über das Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger bleibt der Ort, an dem die Abschlüsse veröffentlicht und einsehbar sind.

Wir kennen den aktuellen Weg und übermitteln Ihre Bilanz und Ihren Jahresabschluss vollständig und im richtigen Format. Ganz gleich, ob veröffentlicht oder hinterlegt wird.

Wer muss offenlegen und bis wann?

Ob Sie offenlegen müssen, hängt von Ihrer Rechtsform ab.

Offenlegungspflichtig sind:

  • Kapitalgesellschaften wie die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt) und die AG.
  • Bestimmte Personengesellschaften ohne voll haftende natürliche Person, etwa die GmbH & Co. KG.

Fristen: Für jedes Geschäftsjahr gilt eine eigene Frist nach dem Ende des Geschäftsjahres; auch für zurückliegende Geschäftsjahre kann eine Offenlegung nachzuholen sein. Über die Einhaltung wacht das Bundesamt für Justiz.

Wir behalten Ihre Termine im Blick und übermitteln Ihre Jahresabschlüsse rechtzeitig.

Was unser Service umfasst

Prüfung Ihrer Offenlegungspflicht und Ihrer Größenklasse

Aufbereitung der Unterlagen: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und, soweit erforderlich, Anhang und Lagebericht

Veröffentlichung oder Hinterlegung, je nachdem was für Sie zutrifft

Elektronische Übermittlung an den Bundesanzeiger über das Unternehmensregister

Nachholung rückständiger Offenlegungen, wenn frühere Geschäftsjahre fehlen

Dokumentation der fristgerechten Einreichung

So arbeiten wir in FASP

1

Prüfen

Wir klären Pflicht und Größenklasse

2

Aufbereiten

Wir bringen Ihre Dokumente in die richtige Form

3

Übermitteln

Wir übermitteln die Jahresabschlussunterlagen über das Unternehmensregister

4

Bestätigen

Sie erhalten die Dokumentation

Was passiert bei versäumter Offenlegung?

Das Verfahren läuft gestuft ab: Zunächst droht das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld an und setzt eine Nachfrist. Wird auch diese versäumt, wird das Ordnungsgeld festgesetzt und kann sich bei fortgesetzter Säumnis wiederholen und erhöhen. Auch unvollständige Angaben können beanstandet werden. Wer mehrere Geschäftsjahre versäumt hat, muss die Offenlegung nachholen; wir bereiten die rückständigen Jahre auf und reichen sie ein, bevor die Beträge weiter steigen.

Unsere Leistungen

Steuerberatung für kleine und mittelständische Unternehmen

Lohnbuchhaltung

Effiziente Lohnbuchführung. Präzise Gehaltsabrechnungen und Verwaltung Ihrer Mitarbeiterdaten effektiv und zuverlässig.

Steuererklärungen

Schnelle und akkurate Steuererklärungsdienste. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, um Ihre Steuern pünktlich und korrekt zu erledigen.

Buchhaltung

Wir sorgen für die Einhaltung aller relevanten Gesetze und bieten Beratung, um Ihre Bilanzierung effektiver zu gestalten.

Steuerliche Gestaltungsberatung

Optimieren Sie aktiv Ihre Steuerstruktur. Profitieren Sie von umfassender strategischer Planung und Beratung für maximale Steuereffizienz.

Bilanzen und Jahresabschlüsse

Professionelle Bilanzerstellung für Ihr Unternehmen. Klare und genaue Finanzberichte, die Ihre Geschäftsleistung widerspiegeln.

Häufig gestellte Fragen

Sprechen wir über Ihre Offenlegung.

Wir übernehmen Ihre Offenlegung im Bundesanzeiger.

Fristgerecht und ohne Aufwand für Sie. Der Preis hängt vom Einzelfall ab.

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