Für offenlegungspflichtige Gesellschaften
Offenlengung ohne Ordnungsgeld
Viele Gesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger offenzulegen. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Ordnungsgeld. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie.
Korrekt, fristgerecht und ohne Aufwand.
Was bedeutet die Offenlegung im Bundesanzeiger?
Veröffentlichung
Hinterlegung
Gut zu wissen
Was heute gilt
Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?
Bis 2022 wurden die Unterlagen direkt beim Bundesanzeiger eingereicht; seither läuft die Einreichung elektronisch über das Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger bleibt der Ort, an dem die Abschlüsse veröffentlicht und einsehbar sind.
Wir kennen den aktuellen Weg und übermitteln Ihre Bilanz und Ihren Jahresabschluss vollständig und im richtigen Format. Ganz gleich, ob veröffentlicht oder hinterlegt wird.
Wer muss offenlegen und bis wann?
Ob Sie offenlegen müssen, hängt von Ihrer Rechtsform ab.
Offenlegungspflichtig sind:
- Kapitalgesellschaften wie die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt) und die AG.
- Bestimmte Personengesellschaften ohne voll haftende natürliche Person, etwa die GmbH & Co. KG.
Fristen: Für jedes Geschäftsjahr gilt eine eigene Frist nach dem Ende des Geschäftsjahres; auch für zurückliegende Geschäftsjahre kann eine Offenlegung nachzuholen sein. Über die Einhaltung wacht das Bundesamt für Justiz.
Wir behalten Ihre Termine im Blick und übermitteln Ihre Jahresabschlüsse rechtzeitig.
Was unser Service umfasst
Prüfung Ihrer Offenlegungspflicht und Ihrer Größenklasse
Aufbereitung der Unterlagen: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und, soweit erforderlich, Anhang und Lagebericht
Veröffentlichung oder Hinterlegung, je nachdem was für Sie zutrifft
Elektronische Übermittlung an den Bundesanzeiger über das Unternehmensregister
Nachholung rückständiger Offenlegungen, wenn frühere Geschäftsjahre fehlen
Dokumentation der fristgerechten Einreichung
So arbeiten wir in FASP
1
Prüfen
Wir klären Pflicht und Größenklasse
2
Aufbereiten
Wir bringen Ihre Dokumente in die richtige Form
3
Übermitteln
Wir übermitteln die Jahresabschlussunterlagen über das Unternehmensregister
4
Bestätigen
Sie erhalten die Dokumentation
Was passiert bei versäumter Offenlegung?
Das Verfahren läuft gestuft ab: Zunächst droht das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld an und setzt eine Nachfrist. Wird auch diese versäumt, wird das Ordnungsgeld festgesetzt und kann sich bei fortgesetzter Säumnis wiederholen und erhöhen. Auch unvollständige Angaben können beanstandet werden. Wer mehrere Geschäftsjahre versäumt hat, muss die Offenlegung nachholen; wir bereiten die rückständigen Jahre auf und reichen sie ein, bevor die Beträge weiter steigen.
Unsere Leistungen
Steuerberatung für kleine und mittelständische Unternehmen
Lohnbuchhaltung
Effiziente Lohnbuchführung. Präzise Gehaltsabrechnungen und Verwaltung Ihrer Mitarbeiterdaten effektiv und zuverlässig.
Steuererklärungen
Schnelle und akkurate Steuererklärungsdienste. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, um Ihre Steuern pünktlich und korrekt zu erledigen.
Buchhaltung
Wir sorgen für die Einhaltung aller relevanten Gesetze und bieten Beratung, um Ihre Bilanzierung effektiver zu gestalten.
Steuerliche Gestaltungsberatung
Optimieren Sie aktiv Ihre Steuerstruktur. Profitieren Sie von umfassender strategischer Planung und Beratung für maximale Steuereffizienz.
Bilanzen und Jahresabschlüsse
Professionelle Bilanzerstellung für Ihr Unternehmen. Klare und genaue Finanzberichte, die Ihre Geschäftsleistung widerspiegeln.
Häufig gestellte Fragen
Sprechen wir über Ihre Offenlegung.
Wir übernehmen Ihre Offenlegung im Bundesanzeiger.
Fristgerecht und ohne Aufwand für Sie. Der Preis hängt vom Einzelfall ab.
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.